Ökolandbau – ein gesunder Kreislauf
Der Jurahof betreibt ökologische Mutterkuhhaltung in naturnaher und artgerechter Form und erzeugt so Rindfleisch in höchster Qualität. Unsere Tiere sind von Frühjahr bis Herbst auf der Weide und werden auch im Winter im offenen und ausreichend großen Stall nur mit Heu, Grassilage und etwas Getreideschrot von unseren Flächen gefüttert.
Die Zahl der Tiere auf einem ökologisch wirtschaftenden Betrieb ist flächengebunden. Daraus ergibt sich die Begrenzung des Viehbesatzes auf maximal zwei Rinder (Großvieheinheiten) je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Dies ermöglicht eine Versorgung durch selbst angebautes Futter, so dass keine konventionellen Futtermittel unbekannter Herkunft zugefüttert werden müssen. Die Rindviehhaltung ist auch ein wichtiges Bindeglied im Nährstoffkreislauf einer biologischen Landwirtschaft. Die organischen Ausscheidungen der Tiere werden zur Düngung der Wiesen und Felder herangezogen. Sie sind ein wichtiger Rohstoff für die Bodenfruchtbarkeit. Im Gegensatz hierzu hat die industrielle Agrarwirtschaft Probleme bei der Entsorgung. Die aus ihren großen Tierbeständen resultierenden Güllemengen stellen ein erhebliche Belastung für Boden und Grundwasser dar. Der ökologisch sinnvolle Tierbestand vermeidet eine Überdüngung der landwirtschaftlichen Flächen.
Garantierte Qualität
Die Tierhaltung auf ökologischen Betrieben ist in der EG-Öko-Verordnung geregelt. Zu den Grundsätzen gehören die artgemäße Unterbringung und Fütterung sowie ein vorbeugender Gesundheitsschutz. Eine vollständige Dokumentation der Tierherkunft, Zu- und Abgänge, Futterzukäufe, Auslaufperioden und eine klare Tierkennzeichnung sind vorgeschrieben. Die Tiere im ökologisch geführten Betrieb müssen mit ökologisch erzeugten Futtermitteln gefüttert werden. Nicht zugelassen sind chemisch-synthetisch hergestellte Futterzusätze zur Leistungs- und Wachstumsförderung, zur Beeinflussung von Stoffwechsel- und Verdauungsvorgängen oder zur Krankheitsprophylaxe. Auch synthetische Aminosäuren sind in der Öko-Tierfütterung nicht zulässig. Ein Einsatz gentechnisch veränderter Organismen oder ihrer Erzeugnisse ist im Öko-Landbau generell ausgeschlossen.
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